In diesem Fenster können Sie erhaltene Forderungen erfassen und bearbeiten. Die verfügbaren Felder hängen von der Art der Insolvenz ab, siehe Punkt 3.
Beteiligte Parteien
Hier können Sie den Gläubiger, den Gläubigervertreter und einen gesetzlichen Vertreter erfassen.
Die Schaltfläche mit der Lupe öffnet ein Auswahlfenster. Zur Auswahl stehen die erfassten Aktenbeteiligten.
In den Reitern für die Vertreter finden Sie unter der Lupe noch eine Schaltfläche zum Löschen des Vertreters. Beim Gläubiger fehlt diese Möglichkeit, da es auf jeden Fall einen Gläubiger geben muss.
Hinweis zu den Zinsen: Wenn Sie nur eine Hauptforderung, aber keine Kosten angeben, werden die Zinsen für die Hauptforderung berechnet. Geben Sie eine HF und Kosten an, dann werden Zinsen für HF und Kosten berechnet. Wollen Sie die Zinsen nur für HF berechnen, für die Kosten aber nicht, dann geben Sie zuerst die HF an und berechnen die Zinsen. Anschließend tragen Sie die Kosten ein.
Zur Berechnung öffnet sich der Zinsrechner, als Zinsbeginn wird das Fälligkeitsdatum verwendet.
Die zur Verfügung stehenden Felder in diesem Bereich hängen von der Art der Insolvenz ab. Im obigen Bild sehen Sie die Felder für die Verbraucherinsolvenz.
Handelt es sich um eine Regelinsolvenz werden weitere Felder eingeblendet:
Die zur Verfügung stehenden Werte für können Sie in den allg. Einstellungen bearbeiten und ergänzen.