Verwenden Sie diesen Reiter, wenn Ihr Mandant der Schuldner ist. Ist Ihr Mandant der Gläubiger, verwenden Sie den Reiter Forderungen.
Mit dem Insolvenzmodul der Kanzleiverwaltung können Sie Verbraucherinsolvenzen und Regelinsolvenzen für natürliche Personen behandeln. Die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten hängen von der Art der Insolvenz ab, bspw. können Sie bei Verbraucherinsolvenzen Ratenpläne erzeugen, aber kein Auftragsverzeichnis erstellen. Umgekehrt können Sie bei der Regelinsolvenz keinen Ratenplan, aber ein Auftragsverzeichnis erstellen. Die erstellbaren Anträge, Anlagen und anderen Dokumente werden ebenfalls von der Art der Insolvenz beeinflusst.
Art der Insolvenz
Hier legen Sie die Art der Insolvenz fest: Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz für natürliche Personen. Der Wechsel ist jederzeit möglich.
In Abhängigkeit der Art ändern sich die verfügbaren Reiter:
Wenn Sie unter Punkt 4 einen Antrag erstellt haben, wird dieser geöffnet und kann weiter bearbeitet werden. Sie können auch einen bereits bestehenden Antrag bearbeiten, den Sie zuvor verlinkt haben.
Es öffnet sich ein Fenster, indem Sie die Angaben zur Bescheinigung für ein P-Konto angeben können und die Bescheinigung als PDF-Datei erstellen können.
Die Ansicht ändert sich in Abhängigkeit von der Art der Insolvenz. Sie finden hier die wichtigsten Informationen zum Vorgang. Die Angaben werden automatisch ermittelt und können hier nicht geändert werden.