Hinweis: Sie können eine Rechnung solange bearbeiten bis Sie ihr eine Rechnungsnummer zuweisen. Anschließend sind keine Änderungen mehr möglich, gegebenenfalls muss die Rechnung dann storniert und neu angelegt werden. Bis zur Vergabe der Rechnungsnummer können Rechnungen auch einfach wieder gelöscht werden.
Bei einer noch nicht gespeicherten Rechnung wird das Fenster geschlossen, bei einer bereits bestehenden Rechnung wird die Bearbeitung abgebrochen. Bei bereits gespeicherten Rechnungen kann diese nur bearbeitet werden, wenn kein anderer Benutzer zur gleichen Zeit die Rechnung bearbeitet.
Die Rechnung, Korrekturrechnung oder Gutschrift bekommt ihre Rechnungsnummer (bzw. Korrekturrechnungsnummer oder Gutschriftsnummer). Danach sind keine Änderungen mehr möglich und bei falschen Angaben muss die Rechnung bzw. die Gutschrift storniert werden. Den gleichen Button finden Sie in kleinerer Form auch weiter unten.
Die Rechnungsnummer (bzw. Korrekturrechnungsnummer oder Gutschriftsnummer) wird entweder automatisch (über den kleinen Button) oder manuell vergeben. Bei manueller Vergabe wird geprüft, ob die Nummer bereits vergeben wurde.
Sehen Sie dazu die allgemeinen Einstellungen und die Benutzerverwaltung. Solange hier keine Nummer steht, kann der Vorgang einfach gelöscht werden und muss nicht erst storniert werden.
Wenn Sie für einen Mandanten mehrere Akten bearbeiten und eine Honorarvereinbarung getroffen haben, also nach Stunden abrechnen, dann können Sie eine aktenübergreifende Rechnung stellen, indem Sie dieses Häkchen setzen.
Es werden Ihnen dann alle erfassten Zeiten, die als fakturierbar gekennzeichnet sind, zur Auswahl gestellt, die in allen Akten des Mandanten erscheinen. Gebühren können dann nicht in dieser Rechnung abgerechnet werden, dazu muss eine separate Rechnung gestellt werden.
Sie sehen hier die Briefanrede und den Ansprechpartner, deren Werte aus der Akte übernommen werden. Außerdem die fakturierten und bezahlten Beträge und den Speicherort der Rechnung.