2. Installation und EinrichtungIn den folgenden Kapiteln finden Sie Hinweise und Anleitungen zur Installation und Einrichtung der Kanzleiverwaltung. Beachten Sie bitte auch das Beispiel zur Einrichtung.
Bevor Sie die eigentliche Kanzleiverwaltung verwenden können, muss zwingend der Datenbank-Server installiert werden. (Administrationsrechte notwendig)
Wenn Sie die Kanzleiverwaltung auf einem Arbeitsplatz zum ersten Mal starten, müssen Sie die Verbindungsdaten zum Datenbank-Server angeben.
Wenn der Verbindungsaufbau zur Datenbank fehlschlägt, prüfen Sie bitte, ob auf dem Computer mit dem installierten Datenbank-Server der Port 4900 freigegeben wurde. Dies ist zwingend notwendig.
Da alle Daten wie Kontakte, Akten etc. immer einem Anwalt zugeordnet werden, muss beim ersten Start der Kanzleiverwaltung außerdem einmalig ein Benutzer für einen Anwalt angelegt werden, optional kann noch ein Benutzer für einen Fachangestellten angelegt werden. Alle Angaben können später noch geändert bzw. ergänzt werden, es werden nur die nötigsten Informationen für einen schnellen Start abgefragt.
Da während der Ersteinrichtung des Anwalts nach dem Speicherort für automatisch angelegte Verzeichnisse gefragt wird, sollten Sie über die Freigabe eines Verzeichnisses nachdenken. Dies kann aber auch später nachgeholt werden (zur Erklärung: die Kanzleiverwaltung kann für jeden angelegten Kontakt automatisch einen Ordner anlegen, in dem alle Dokumente etc. gespeichert werden).
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