Zuweisung von FachangestelltenStandardmäßig kann jeder Fachangestellte die Daten jedes Anwalts sehen und bearbeiten. Um dies einzuschränken, können Sie den Anwälten Fachangestellte zuweisen.
Ein Fachangestellter kann mehreren Anwälten zugewiesen werden. Nur zugewiesene Fachangestellte können dann die Daten sehen und bearbeiten.
Wird ein Fachangestellter mehreren Anwälten zugewiesen, muss er nach der Anmeldung an der Kanzleiverwaltung auswählen, für welchen Anwalt er Daten erfassen und bearbeiten will. Will er den Anwalt wechseln, dann muss er diesen wechseln.
Ein Fachangestellter kann zu jedem Zeitpunkt freie Aktivitäten auch für Anwälte erstellen, denen er nicht zugewiesen wurde, um diesen bspw. über Anrufe zu informieren.
|