Hinweis: Wenn Sie den Datenbank-Server und die Kanzleiverwaltung auf dem gleichen Computer installiert haben, weil Sie alleine mit der Kanzleiverwaltung arbeiten, müssen Sie keinen Port freigeben.
Sobald aber auch andere Benutzer mit der Kanzleiverwaltung arbeiten sollen, müssen die auf deren Arbeitsplätzen installierten Kanzleiverwaltungen auf die gemeinsame Datenbank zugreifen können. Und dazu muss der Port 4900 auf dem Computer freigegeben werden, auf dem der Datenbank-Server installiert wurde.
Die folgende Beschreibung wird exemplarisch für Windows 8.1 erklärt, gilt aber grundsätzlich auch für andere Windows-Versionen. Mehr Informationen und Hilfe finden Sie im Internet.
Erweiterte Einstellungen
Wählen Sie die Option "Erweiterte Einstellungen" und dann "Eingehende Regeln":
Auf der rechten Seite des Fensters wählen Sie den Punkte "Neue Regel...":
Dann wählen Sie die Option "Port" und drücken "Weiter":
Geben Sie Port 4900 ein und drücken wieder "Weiter":
Die nächsten beiden Seiten können Sie einfach bestätigen, wenn Sie sich nicht sicher sind:
Im letzten Abschnitt können Sie einen Namen für die Freigabe angeben und mit "Fertig stellen" abschließen:
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