Der Anwalt ist außergerichtlich für drei Auftraggeber tätig.
Jeweils gesondert berechnet er
- gegenüber Auftraggeber 1 eine 1,0-Geschäftsgebühr aus 4.000,00 EUR,
- gegenüber Auftraggeber 2 eine 1,3-Geschäftsgebühr aus 5.000,00 EUR und
- gegenüber Auftraggeber 3 eine 1,5-Geschäftsgebühr aus 6.000,00 EUR.
Anschließend kommt es zu einem Rechtsstreit über die gesamten 15.000,00 EUR.
Hinweis: Zur Gebühren-Suche können Sie die Einteilung nach dem RVG auf der linken Seite verwenden oder die Schnellsuche verwenden. In den Beispielen wird ausschließlich die Schnellsuche verwendet. Mehr Informationen finden Sie im
entsprechenden Abschnitt der Anleitung.
Geben Sie den ersten Streitwert über 4.000,00 EUR ein und suchen Sie nach Gebühr 2300:
Die Gebühr können Sie mittels Doppelklick oder dem Button mit dem grünen Plus übernehmen.
Es erscheint eine Abfrage:
Drücken Sie hier Ja. Die Gebühr wird übernommen:
Es wird automatisch Gebühr 7002 eingetragen.
Der Satz der Gebühr wird auf 1,0 geändert. Drücken Sie dazu den blauen Pfeil neben dem 1,30-Satz und wählen Sie 1,0 aus. Außerdem wird die Bezeichnung des Gebührenblocks direkt in der Tabelle geändert, um die einzelnen Blöcke der drei Auftraggeber besser unterscheiden zu können:
Es werden die weiteren Geschäftsgebühren für die beiden anderen Auftraggeber hinzugefügt und angepasst. Es werden dazu neue Gebührenblöcke hinzugefügt:
Nach dem Drücken auf den Button "Neuer Block" wird der Block hinzugefügt und kann mit Gebühren gefüllt werden:
Selektieren Sie dazu den neuen Gebührenblock und fügen Sie Gebühr 2300 erneut hinzu:
Sie können den Streitwert der Gebühr entweder direkt in der Tabelle ändern und mit Return bestätigen. Oder Sie passen den Wert im Eingabefeld Streitwert (siehe 1. Bild) vor der Übernahme der Gebühr an.
Das gleiche Vorgehen für den dritten Auftraggeber. Gebührenblock erstellen, Gebühr 2300 hinzufügen und gegebenenfalls anpassen:
Anschließend wird Gebühr Verfahrengebühr hinzugefügt. Passen Sie den Streitwert entsprechend an, suchen Sie nach Gebühr 3100 und klicken Sie diese dann doppelt an:
Wieder wird nach der Erstellung eines Gebührenblock gefragt, was bejaht wird:
Nun wird die Anrechnung aufgerufen, die automatisch einen Vorschlag erstellt:
Im oberen Teil sehen Sie die für die Anrechnung relevanten Gebühren und die ermittelte Berechnung der Anrechnungen für die drei Geschäftsgebühren. Der unterste Eintrag entspricht der eigentlichen Anrechnung, wobei die Kürzung ebenfalls berücksichtigt wird (nach §15 Abs. 3 RVG bereits berücksichtigt ist (nicht mehr als 0,75 aus 15.000,00 EUR)):
Darunter sehen Sie das zugrunde liegende Anrechnungsschema, also welche Gebühren jeweils aufeinander angerechnet werden. In diesem Fall werden die 3 Geschäftsgebühren auf die Verfahrensgebühr angerechnet:
Wenn Sie den Reiter wechseln, sehen Sie die resultierende Anrechnung, in der die Kürzung nach §15 Abs. 3 RVG bereits berücksichtigt ist (nicht mehr als 0,75 aus 15.000,00 EUR):
Diese Position kann nun in die Tabelle mit den erfassten Gebühren übernommen werden: