und die darin enthaltenen Gebühren. In der unteren Tabelle wird das Anrechnungsschema abgebildet, also welche Gebühr auf welche andere Gebühr angerechnet wird. Sobald Sie das Fenster aufrufen, versucht die Kanzleiverwaltung einen Vorschlag zu erstellen, der in den meisten Fällen auch stimmen wird.
Es gibt aber Grenzen, zum Beispiel: Ein Anwalt soll Monatsmieten Januar, Februar und März in Höhe von je 500 EUR einklagen. Der Mieter bezahlt die Monate Januar und Februar, aber dafür bezahlt er die Monate April und Mai nicht. Kommt es zum Verfahren, kann nur der Monat März angerechnet werden. Die Kanzleiverwaltung kann das aber nicht erkennen und schlägt die Anrechnung für 1.500 EUR vor. Hier muss manuell eingegriffen werden, indem bei der resultierenden Anrechnung (zweiter Reiter im unteren Bereich) der relevante Streitwert angepasst wird.
Falls eine Anrechnung nicht automatisch erkannt wird, können Sie immer noch eine freie Position in der eigentlichen Erfassung erstellen und entsprechend anpassen.
Hier sehen Sie die für die Anrechnung relevanten Gebühren und ihre Gebührenblöcke. Außerdem wird beim Öffnen des Fensters ein Vorschlag erstellt, der hier zu sehen ist.
Der automatische Vorschlag oder eine manuell erstellte Anrechnung wird zurückgesetzt, dabei wird die Tabelle "Anrechnungsschema" gelöscht und kann erneut durch manuelles Auswählen gefüllt werden.
Wählen Sie dazu in der oberen Tabelle den passenden Eintrag mit einem Doppelklick aus und er wird dem Schema hinzugefügt.